Politik
(nach dem Duden = Lehre von der Staatsführung) auf der Ebene der Gemeinde
Nach dem Grundgesetz haben die Gemeinden das Recht, die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft selbst zu regeln (sogenannte Selbstverwaltungsgarantie). Daneben haben sie von Seiten des Staates gesetzlich übertragene oder zugewiesene Aufgaben zu übernehmen. Auch die freiwillige Übernahme von Aufgaben ist möglich.#
Samtgemeindebürgermeister

Carsten Niemann
Samtgemeindebürgermeister der Samtgemeinde Ahlden seit 01.11.2016
Dipl.-Verwaltungswirt (FH)
intern. zertif. Fachmann für Projektmanagement GPM/IPMA Level D
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Bei der Erfüllung dieser Aufgaben wirken nach dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz drei sogenannte Organe (im Wortsinn von Beauftrage) mit. Bei einer Samtgemeinde sind dies der Samtgemeinderat, der Samtgemeindeausschuss und der Samtgemeindebürgermeister. Im privaten Bereich kann man dies mit der Führung eines Vereins durch Mitgliederversammlung, Vorstand und 1. Vorsitzenden bzw. Geschäftsführer vergleichen.
Da bei einer Gemeinde bzw. Samtgemeinde nicht alle Bewohnerinnen oder Bewohner regelmäßig zu einer Versammlung zusammentreten können, werden wie auf staatlicher Ebene Repräsentanten in den Samtgemeinderat gewählt. Diese wählen aus Ihrer Mitte wiederum die Mitglieder des Samtgemeindeausschusses und der Fachausschüsse, sofern diese als Arbeitsgruppen vom Rat für bestimmte Sachgebiete eingerichtet wurden.
Ihrem Auftrag aus Artikel 21 des Grundgesetzes folgend, bei der politischen Willensbildung mitzuwirken, stellen sich die Parteien auch auf der Ebene der Gemeinden mit Vorschlägen zur Wahl. Ferner können auch einzelne Bürgerinnen oder Bürger oder Gemeinschaften aus ihnen für die Mitarbeit im Rat kandidieren.