Bürgerinformation:
Wahlbenachrichtigungskarten teilweise versehentlich doppelt versandt
Bei der Erstellung und dem Versand der Wahlbenachrichtigungskarten für die Kommunalwahl am 13. September 2026 ist es durch ein Versehen beim beauftragten Druckdienstleister dazu gekommen, dass einzelne Wahlbenachrichtigungskarten doppelt gedruckt und versandt wurden.
Für die betroffenen Wahlberechtigten hat dies keinerlei rechtliche Auswirkungen. Die betreffenden Personen sind im Wählerverzeichnis weiterhin nur einmal eingetragen. Eine doppelte Stimmabgabe ist daher nicht möglich.
Die Wahlbenachrichtigungskarte kann wie gewohnt für die Beantragung von Briefwahlunterlagen genutzt werden. Hierfür ist der auf der Wahlbenachrichtigung vorgesehene Antrag zu verwenden oder die Unterlagen über den QR-Code online zu beantragen.
Eine doppelte Beantragung aufgrund der versehentlich zweimal zugestellten Karte führt nicht zu einer doppelten Wahlmöglichkeit.
Die betroffenen Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, die zweite Karte zu vernichten.
