Gemeinde Hodenhagen

B-Plan_36_öffentl_Auslegung_Verlängerung

01.08.2019

Fristverlängerung öffentliche Auslegung Bebauungsplan Nr.36 1. Erweiterung Gewerbegebiet Nord mit Teilaufhebung Bebauungsplan 32
"Krusenhausener Weg"


Bekanntmachung der Gemeinde Hodenhagen 

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB des Bebauungsplans Nr. 36 „1. Erweiterung Gewerbegebiet Nord“ mit Teilaufhebung Bebauungsplan Nr. 32

„Krusenhausener Weg“ mit 2 Teilflächen (A, B) mit örtlicher Bauvorschrift – erweiterte Auslegungshinweise und Fristverlängerung 

Der Rat der Gemeinde Hodenhagen hat in seiner Sitzung am 18.07.2019 die Entwurfsfassung des oben genannten Bebauungsplans gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonsitgen Träger öff. Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.  

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 36 „1. Erweiterung Gewerbegebiet Nord“ mit Teilaufhebung Bebauungsplan Nr. 32 „Krusenhausener Weg“ mit örtlicher Bauvorschrift ist ca. 21 ha groß und bezieht sich auf die Flächen nordöstlich der Ortslage von Hodenhagen, in direktem Anschluss an das vorhandene Gewerbegebiet Nr. 32 „Krusenhausener Weg“ und umfasst überwiegend Ackerflächen, Grünlandflächen, dazu Wegeflächen und Entwässerungsgräben.  

Der zweigeteilte Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 36 „1. Erweiterung Gewerbegebiet Nord“ mit Teilaufhebung Bebauungsplan Nr. 32 „Krusenhausener Weg“ mit örtlicher Bauvorschrift umfasst im Einzelnen folgende Flurstücke in der Gemarkung Hodenhagen: 101 (zum Teil), 102 (z.T.), 105 (z.T.), 106, 107, 108, 109, 110, 111 (z.T.), 112, 113/1 (z.T.), 114/6 – alle Flur 15. 19, 20/2, 21, 23, 24, 29 (z.T.) – alle Flur 14, und ist konkret aus dem folgenden Kartenausschnitt (Grundlage: Montage aus AK 5, Maßstab 1:5.000, und ALK, M 1:1.000, verkleinert, vervielfältigt mit Erlaubnis des Herausgebers: Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen – Regionaldirektion Sulingen-Verden – Katasteramt Fallingbostel) ersichtlich.

 

 


Durch die Planung möchte die Gemeinde Hodenhagen nachfragegerechte gewerbliche Flächenreserven anbieten können. Anlass der Planung ist eine verbindliche Ansiedlungsanfrage für den östlichen Teil des Plangebietes. 

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 36 mit Begründung, Umweltbericht und umweltbezogenen Stellungnahmen im Rathaus der Samtgemeinde Ahlden, Bahnhofstraße 30, 29693 Hodenhagen, in den Diensträumen öffentlich ausgelegt ab dem 09.08.2019 bis zum 09.09.2019. Er kann dort während der Öffnungszeiten

Montag bis Freitag         8.30 bis 12.30 Uhr 
Montag und Dienstag   14.00 bis 15.00 Uhr
Donnerstag                  14.00 bis 18.00 Uhr

und darüber hinaus nach vorhergehender Terminvereinbarung in den Dienstzeiten von Montag bis Freitag 07.30 Uhr – 08.30 Uhr von jedermann  eingesehen  werden. Während der Darlegungsfrist besteht allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung (Anhörung). Während der Beteiligungsfrist können Anregungen und Bedenken schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Hodenhagen im Rathaus, Bahnhofstr. 30, 29693 Hodenhagen vorgebracht werden, ebenso per Mail an gemeinde@hodenhagen.de. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.  

Es wurde eine allg. Vorprüfung nach UVPG vorgenommen. Es liegen folgende Fachgutachten vor:

1.   Schalltechnische Untersuchung: Es wurde im Plangebiet eine Emissionskontingentierung vorgenommen.  

2.   Artenschutzrechtliche Untersuchungen: Es bedarf umfangreicher Maßnahmen des Artenschutzes, die vom Bebauungsplan abgesichert werden, betreffend insbesondere Feldlerche, Rebhuhn, Fledermäuse, Amphibien, Ameisen.

3.   Bodengutachten für einen Teilbereich des Geltungsbereichs: Es wurde nachgewiesen, dass eine örtliche Versickerung anfallenden Oberflächenwassers möglich ist. Das Gutachten ist Grundlage des Entwässerungskonzeptes.

4.   Verkehrsgutachten aus dem Jahr 2014: Nachweis der verkehrlichen Leistungsfähigkeit des Kreisverkehrs an der L 191.

Weiterhin liegen in Bezug auf die Planung zu den Schutzgütern:

          - Mensch und Gesundheit
          - Tiere und Pflanzen
          - Geologie Boden
          - Wasser
          - Luft und Klima 
          - Landschaft

beschreibende und bewertende Aussagen im Umweltbericht eines Fachgutachters vor. Im Ergebnis der Umweltbewertungen wurden Maßnahmenblätter und –pläne zur Kompensation, zum Teil außerhalb des Geltungsbereichs, erstellt, deren Inhalte in die textlichen Festsetzungen und vertragliche Regelungen aufgenommen wurden.

Umweltbezogene Stellungnahmen liegen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu folgenden Themen vor und werden mit ausgelegt:

1.   Landkreis Heidekreis: insb. zu den Belangen Landschaftsbild (Erfordernis hinreichender Eingrünung) / Artenschutz (Benennung von Anforderungen an Ersatzhabitate für Feldlerche und Rebhuhn, Hinweis auf potentielle Leitstruktur für Fledermäuse entlang des Krusenhausener Weges, Hinweis auf Umgang mit Amphibien, Reptilien und Ameisen) / Kompensation (insb. bzgl. Anforderungen an die Sicherung ext. Maßnahmen) / Wasser (Anforderungen an eine örtliche Versickerung) – diese Aspekte flossen in die Entwurfsfassung ein.

2.   Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie: zum Belang Schutzgut Boden (Hinweis auf das Bundes-Bodenschutzgesetz und dessen Anforderungen, Hinweis auf eine Bodenfunktionenbewertung gemäß Anlage 1 zum BauGB) – diese Aspekte werden im Umweltbericht berücksichtigt.

3.   Landwirtschaftskammer: zum Belang Flächenverbrauch (Reduzierung des Ertragspotenzials, Bedeutung der Fläche für Nahrungs- und Futtermittelproduktion) – diese Aspekte wurden gegenüber den wirtschaftlichen Aspekten abgewogen. 

Gemäß § 4 a Abs. 4 BauGB wird darauf hingewiesen, dass diese Bekanntmachung sowie die Unterlagen für die öffentliche Auslegung auch im Internet zur Verfügung stehen unter http://www.ahlden.eu, Rubrik Bauen&Wohnen. 

Diese Bekanntmachung ersetzt aufgrund erweiterter Auslegungshinweise die Bekanntmachung vom 19.07.2019. Durch sie wird eine neue, gegenüber der bisherigen Bekanntmachung zeitlich nach hinten verschobene Anhörungs- und Auslegungsfrist vom 09.08.2019 bis 09.09.2019 begründet. Der Umfang und der Inhalt der ausgelegten Unterlagen bleiben dadurch unverändert. Anregungen und Bedenken, die aufgrund der Bekanntmachung vom 19.07.2019 in der Zeit bis zum 09.08.2019 bei der Gemeinde Hodenhagen eingehen, werden im Rahmen der neuen Auslegungsfrist mit berücksichtigt, einer erneuten Einreichung bedarf es nicht. Unabhängig davon können bereits eingereichte Anregungen und Bedenken während der nunmehr festgesetzten Auslegungsfrist ergänzt bzw. durch eine Neufassung ersetzt werden. 

Hodenhagen, den 01.08.2019 

Gemeinde Hodenhagen
Der Gemeindedirektor
gez. Niemann