Dorfregion Allermarsch

Die Dorfregion Allermarsch hat es geschafft. 

„Allermarsch – Zusammenwachsen ALLER“: Unter diesem Motto arbeiten die Ortschaften Ahlden (Aller) mit Eilte, Eickeloh, Grethem mit Büchten, Hademstorf und Hodenhagen gemeinsam an ihrer Zukunft.









Mit der Aufnahme der Dorfregion Allermarsch in das Dorfentwicklungsprogramm des Landes Niedersachsen im Februar 2025 ist ein wichtiger gemeinsamer Prozess gestartet. Seitdem wurde intensiv daran gearbeitet, einen Dorfentwicklungsplan zu erstellen, der die Entwicklung unserer Region in den kommenden Jahren begleiten und unterstützen soll.

Dabei stand von Anfang an eines im Mittelpunkt: die Menschen vor Ort. Bürgerinnen und Bürger aus allen Ortschaften waren eingeladen, ihre Ideen, Wünsche und Vorstellungen einzubringen und die Zukunft der Dorfregion aktiv mitzugestalten. Der gesamte Prozess wurde dabei fachlich von dem Planungsbüro KoRiS Kommunikative Stadt- und Regionalentwicklung GbR aus Hannover fachlich begleitet.

Ein Plan als gemeinsamer Leitfaden für die Zukunft der Dorfregion Allermarsch

Der nun fertige Dorfentwicklungsplan muss noch den Räten der Samtgemeinde Ahlden zur Kenntnis vorgelegt werden, sowie durch das Amt für regionale Landesentwicklung Verden anerkannt werden. Er zeigt auf, wo die Dorfregion heute steht und welche Ziele sie für die Zukunft verfolgt. Zudem bündelt er Ideen und konkrete Projektansätze, die dazu beitragen können, unsere Orte auch in Zukunft lebenswert, attraktiv und zukunftsfähig zu gestalten. Gleichzeitig schafft er die Grundlage für die Förderung von Projekten und Maßnahmen in den kommenden Jahren.

Fördermöglichkeiten für gute Ideen und konkrete Projekte

Der Dorfentwicklungsplan bildet dabei die Fördergrundlage für öffentliche und private Vorhaben.

Für Privatperson können beispielsweise Maßnahmen zur Erhaltung, Gestaltung oder Umnutzung ortsbildprägender Häuser förderfähig sein. Wer also ein ortsbildprägendes Gebäude erhalten, weiterentwickeln oder einer neuen Nutzung zuführen möchte, kann möglicherweise eine Förderung beantragen.

Weitere Informationen zu den Fördermöglichkeiten und den Voraussetzungen für private Antragstellerinnen und Antragsteller, stellt das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) auf seiner Website bereit:
https://www.ml.niedersachsen.de/startseite/themen/entwicklung_des_landlichen_raums/zile_zuwendungen_zur_integrierten_landlichen_entwicklung/richtlinien-uber-die-gewahrung-von-zuwendungen-zur-integrierten-landlichen-entwicklung-zile-2023-213820.html

Individuelle Beratungstermine (vor Ort) können erst angeboten werden, sobald die Umsetzungsbegleitung vergeben ist. Das entsprechende Vergabeverfahren befindet sich derzeit in Bearbeitung. Wir informieren Sie, sobald feststeht, welches Planungsbüro den Auftrag erhalten hat.